1. Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktregelung
Konfliktschlichtung nach Jugendstrafsachen
Täter-Opfer-Ausgleich
2. Täter-Opfer-Ausgleich (warum?)
Straftaten hinterlassen materielle und/oder psychische Schäden, die einer Regelung bedürfen.
Den Konflikt zwischen Opfer und Täter kann weder das Strafverfahren noch die Bestrafung lösen.
Die Strafverfahren sind langwierig, teuer und anonym und nicht in der Lage, Schäden, Belastungen und Konflikte in befriedigendem Umfang zu lösen.
Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet für Opfer und Täter eine Gelegenheit, eigenverantwortlich und außergerichtlich eine Einigung durch Vermittlung eines neutralen Schlichters herbeizuführen.
Die Auseinandersetzung in der persönlichen Begegnung ermöglicht Klärung, Aussprache, Entschuldigung und Genugtuung beim Bemühung um Wiedergutmachung.
3. Der Verlauf (wie?)
Eine Straftet wurde begangen:
Polizei, Staatsanwalt, Jugendamt, Bewährungshilfe oder Betroffene selbst regen einen Täter-Opfer-Ausgleich an.
Täter und Opfer erklären sich nach eingehender Vorinformation bereit, zu dem Versuch einen Ausgleich zu erzielen.
Mit Unterstützung des Konfliktberaters werden Konflikte aufgearbeitet und die Wiedergutmachungsvorstellungen festgelegt.
Das Ausgleichsgespräch findet statt und die Wiedergutmachung wird ausgehandelt.
Die Konfliktberatung kontrolliert die Einhaltung der getroffenen Absprachen.
Staatsanwaltschaft oder Gericht und die Verfahrensbeteiligten werden über das Ausgleichsergebnis informiert.
Das Strafverfahren wird eingestellt oder der Ausgleich wird strafmildernd berücksichtigt.
Wir arbeiten für Opfer und Täter kostenlos!
4. Der Inhalt (was?)
Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet Chancen für beide Seiten:
Das Opfer kann
- den Täter mit den Tatfolgen konfrontieren. Entstandene Schäden, verletzte Gefühle, Ärger u.a. können verdeutlicht und aufgearbeitet werden.
- Vorstellungen zur Wiedergutmachung und Ausgleich können geäußert werden.
- Informationen über Möglichkeiten erhalten, um Schadensansprüche geltend zu machen.
- Ggf. direkt und unbürokratisch Schadenswiedergutmachung erhalten und dadurch ein Zeit- und kostspieliges Zivilverfahren vermeiden.
Der Täter kann:
- Die Hintergründe seiner Tat schildern, Einsicht in begangenes Unrecht gewinnen und Verantwortung dafür übernehmen.
- Die Gefühle des Opfers ernst nehmen und sich dafür entschuldigen.
- Den entstandenen Schaden wiedergutmachen und
- Eine zusätzliche Bestrafung vermeiden bzw. Strafmilderung erfahren.
5. Das erwarten wir (Voraussetzung)
- Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit.
- Der Täter gibt die Tat zu und übernimmt die Verantwortung dafür.
- Bereitschaft zum Gespräch und zum zuhören.
- Opfer und Täter müssen dem Ausgleichsergebnis zustimmen. Die Teilnahme ist freiwillig.
- Bagatelldelikte, die ohnehin eingestellt werden, sind nicht für den Täter-Opfer-Ausgleich geeignet.
Das bieten wir an:
- Ein offenes Ohr für alle Probleme.
- Neutralität bei der Ausgleichsvermittlung.
- Vertraulichkeit und Verschwiegenheit.
- Vermittlung von Lebenshilfen.
Ansprechpartner: Herbert Nuschenpickel
Telefon: 0 60 74/48 31 – 42
Fax: 0 60 74/6 96 40 58
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