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Falldokumentation 1

I. Sachverhat

Benachrichtigung durch Staatsanwaltschaft (Sta.): 15.07.1997 durch Zusendung der Akte


Beteiligte:
Anzahl der Beschuldigten (B.): 3 männliche Jugendliche im Alter von 16, 16 und 17 Jahre (Kroatische, marokkanische und deutsche Herkunft)

Anzahl der Geschädigten (G.): 2 männl. Jugendliche im Alter von 16 und 18 Jahren (deutsche Jugendliche)

sonstige Beteiligten: nur kurzer telefonischer Kontakt mit einer Mutter wg. Erfüllung und Bescheinigung der zu erbringenden Arbeitsstunden (TOA-Vereinbarung).

Tat: versuchte räuberische Erpressung und versuchter Raub (gem. § 23, § 255 StGB, § 249 StGB).


Fallchronologie:

  • 1.Anschreiben und Gespräche mit allen 3 Beschuldigten (B.)
  • 2.Anschreiben und Einladung zum Erstgespräch mit Geschädigten (G.)
  • 3.Telefonat mit G. - Hausbesuch in Wohnung des G.
  • 4.Telefonate mit den drei B. wg. Terminabstimmung für Ausgleichsgespräch und Vorstellung über die Wiedergutmachung.
  • 5.Ausgleichsgespräch mit 2 G. und nur einem B. (1 B. entschuldigt ; der andere B. fehlt unentschuldigt)
  • 6. Protokoll mit Vereinbarung an die nicht anwesenden B. und die anwesenden B. und G. wird verschickt. Es wird aufgefordert eine Rückmeldung und Bestätigung bzw. Nichtbestätigung der Vereinbarung zu geben.
  • 7. Telefongespräch mit Staatsanwalt wg. Verlängerung der Bearbeitungsdauer.
  • 7. Die von allen unterschriebene Vereinbarung wird an alle Beteiligten verschickt – auch ans Jugendamt und Staatsanwaltschaft.
  • 8.Aufforderung an B., die Auflagenerfüllung zu bescheinigen.
  • 9.Terminverlängerung für die Arbeitsauflage bei einem B.
  • 10. Die bescheinigten Auflagenerfüllungen aller B. wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Mit dem TOA-Ergebnis wird der Staatsanwaltschaft empfohlen, das Verfahren einzustellen.



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II. Verfahrensverlauf

Sachverhalt und Tathergang:

Die kriminologische Bezeichnung: versuchte räuberische Erpressung und versuchter Raub. In einem Wohngebiet, auf einem Parkplatz bei Dunkelheit (17.17 Uhr, April) hielten sich die 3 B. auf dem Parkplatz vor einer Videothek auf. Sie sahen die 2 G. auf sich zukommen und sprachen sie an. Einer der B. fasste den G. am Arm mit der Frage, ob er Geld hat. Dieser verneinte. Trotzdem forderte er ihn auf das Geld herauszugeben ansonsten würde er etwas „erleben“. Dem Festgehaltenem wurden die Taschen durchsucht. Daraufhin lief der andere zur nahen Videothek, um die Polizei zu verständigen.
Als der B. dies registrierte, ließ er von dem G. ab. Die Polizeistreife war in unmittelbarer Nähe und nahm den Sachverhalt auf. Die Polizei und G. fuhren um die Ecke wo die 3 B. standen. Personalien wurden aufgenommen und die B. gaben an, dass das Ganze nicht so ernst gemeint war.

Erstgespräche mit den B.:

Die B. schilderten beim Erstgespräch erneut den Hergang. Die Sache sei falsch interpretiert worden. Einer der B. kennt sogar einen der beiden G. vom Tischtennisverein und es sei ihm unverständlich, dass es zu einer Anzeige kam. Nachdem ich die B. mit der Schilderung der polizeilichen G.-Aussage konfrontiert habe und den Hinweis gab - „wenn es so nicht stimmt, könnt Ihr beruhigt eine Gerichtsverhandlung abwarten oder gegen die Falschaussage der G. vorgehen“ veränderte sich die Haltung. Sie schwenkten ein und gaben unterschiedliche Zugeständnisse. Einhellig wurde zugegeben, dass nach dem anfänglichen „Austesten“ (wie reagieren die zwei? - mit Angst?) die Sache bis zu einem gewissen Punkt „durchgezogen“ wurde. Das zielgerichtet Druck ausgeübt wurde, das Geld ausgehändigt zu bekommen, wurde verneint.

(Meine Rolle als Schlichter (Schlichterrolle): Ich habe in diesem Zusammenhang den B. erklärt, dass es nicht meine Aufgabe ist zu recherchieren wer wie viel Schuld trägt. Ich bat daher um eine ehrliche Aussage, da mir ein TOA nicht als machbar erscheint, wenn die G. erfahren, dass kein Schuldeingeständnis vorliegt. Dies muss in einer Konfrontation deutlich zur Sprache kommen. An dieser Stelle war es mir wichtig, meine Rolle des „neutralen Vermittlers“ zu erklären.)

Nach dieser Erläuterung spürte ich, dass die B. ihre Strategie mehr und mehr aufgaben (Verharmlosen und Blocken) und sich nun für den möglichen Ausgang und die etwaige Konsequenzen interessierten.
Ich gab Beispiele über die verschiedenen Möglichkeiten einer Wiedergutmachung (Schmerzensgeld, Spenden, gemeinn. Arbeits-Stunden, Entschuldigung u.a.).

(Schlichterrolle: Mein Eindruck war, die Informationen zu Gesprächsbeginn sind nicht verarbeitet bzw. verstanden worden. Meine Funktion wurde indifferent mit dem Gesamtapparat „Justiz“ vermengt. Der Versuch sich in ein besseres Licht zu stellen verhinderte zu-nächst, die schädliche Wirkung der Tat zu reflektieren. Das sachliche Aufzeigen möglicher Reaktionen und Konsequenzen für den weiteren TOA-Verlauf brachte den erforderlichen Zugang.)

Das Gespräch wurde von mir auf die Sicht und Verarbeitung der Opfer gelenkt (Opfersicht-Rollenwechsel). Dabei wurde nach wie vor behauptet, dass sie die G. nicht angepackt haben. Sie konnten sich dennoch in die Lage der G. versetzten und das Gespräch ging darum, dass vielleicht ein Angstgefühl, ein Gefühle der Erniedrigung und des Ausgeliefertseins ausgelöst wurde. Einer der B. war schon selbst Opfer einer räuberischen Erpressung und berichtete über seine negativen Erinnerungen.

Das Thema über die Regulierung der Tat und TOA-Ergebnis wurde erneut von den B. angesprochen. In diesem Zusammenhang wurde meine Frage, nach der Bereitschaft einen TOA durchzuführen, von allen positiv beantwortet. Mit dem Hintergrund des Gespräches über die möglichen Auswirkungen und Schäden, d.h. wie kann sich ein Schaden einstellen, evtl.. mit psychischen Spätfolgen und Angstzuständen, wurde dann die Glaubwürdigkeit und Form einer Entschuldigung besprochen.

(Schlichterrolle: Meine Rolle als Moderator wurde in diesem Gesprächsabschnitt positiv aufgenommen. Auf meine Fragen und Beispiele (Rückfragetechnik) wurde nun ohne Misstrauen und Vorbehalt eingegangen. Für mich zugleich der Hinweis - und auch die Inhalte der Antworten -, dass die Tat mit ihren Folgen bereut wurde und eine Entschuldigung glaubwürdig erschien. Der Zeitpunkt erschien nun richtig, das Gespräch auf die Wieder-gut-machung zu lenken)

Das weitere Vorgehen wurde nun besprochen: Wir einigten uns darauf, dass die B. überlegen sollen, welche Art der Wieder- gutmachung und in welchen Umfang sie erfolgen kann. Aufgrund der finanziellen Situation der B. war die Tendenz abzusehen, dass gemeinnützige Arbeitsstunden als Wiedergutmachung angeboten werden.

Der Ablauf und die Bedingungen eines TOA-Gespräches wurden dann besprochen. Skizzierte Regeln und Inhalt des Gesprächs:

  • ausreden lassen; nur aufgefordert reden,
  • keine Kommentierungen und wilden Diskussionsform,
  • worin liegt die eigene Schuld,
  • Leitung und Moderation durch den Schlichter: er darf und kann unterbrechen,
  • Wiedergutmachungsangebot bzw. -Forderung wird vorgetragen; Versuch einer Einigung; ggf. eine Verschiebung der Entscheidung mit Bedenkzeit, Wir verbleiben folgendermaßen:
  • Nachdem im Gespräch mit G. abgeklärt wird, ob sie Bereitschaft zum TOA haben, werde ich eine Einladung zum Ausgleichsgespräch an die B. schicken.
  • Falls es erwünscht ist, teilen Sie mir im Vorfeld telefonisch mit, welche Art und Umfang der Wiedergutmachung angeboten wird. Ich kann dann Rückmeldung geben, was die G. erwarten. Es besteht dann die Möglichkeit in einem erneuten Gespräch das Angebot zu beleuchten, um notwendige Informationen zu geben.
  • Eine Einladung zum TOA-Gespräch mit Termin vor Beginn der Sommerferien ergeht dann an alle Beteiligten.

Erstgespräch mit den Geschädigten

Auf Wunsch der G. fand es in der elterlichen Wohnung statt. Der Vorfall wurde von beiden zusammen berichtet. Es entsprach der polizeilichen Aufnahme der Strafanzeige. Deutlich wurde, dass einer der B. sehr aktiv war; er hielt einen der G. am Arm fest und war Anführer in der Situation. Die Wahrnehmung war eindeutig: Es war eine ernstgemeint Absicht Geld zu erpressen.

Dem festgehaltenen und eingekreisten G. wurden von Zweien die Taschen durchsucht: Er hatte massive Angstgefühle, die für seinen Freund Signal zum Handeln waren, d.h. Hilfe zu holen. Erst als der Besitzer der Videothek heraus kam und die B. zum Aufhören aufforderte ließen sie ab.
Wie fest entschlossen war die Entscheidung eine Strafanzeige zu erstatten?
Die Eltern waren dagegen, weil sie ein Nachspiel (Rache-Aktionen) befürchteten. Nur durch die beharrliche Art der Polizisten haben sich beide dazu entschlossen. Sie sind zum Zeitpunkt des Erstgespräches immer noch unsicher, ob es das Richtige ist und ob es ein negatives Nachspiel hat, da die B. aus der gleichen Stadt sind.

(Schlichterrolle: Ich greife den Zwiespalt auf und das Thema geht weg von der konkreten Situation. Die globale Blick richtet sich auf die Entwicklungen und Tendenzen in der Jugendszene: Immer mehr Gewaltanwendungen, Erpressungen u.ä. Ein Verantwortungsbewusstsein und Zivilcourage ist gefordert, das Gegenteil von Wegschauen und Ignorieren. Ich versuche im Gespräch, die G. selbst eine Antwort finden zu lassen, ob die Entscheidung richtig ist. Es gelingt!)

Nachdem im Gespräch die Zweifel über die Sinnhaftigkeit zu reagieren und einen TOA durchzuführen beseitigt sind wird das Gespräch flüssig und offen.
Die Gefühlsempfindungen und das Nachwirken der Tat ist Thema. Bei ihren Schilderungen nehmen sie sich zurück und beschwichtigen, aber dahinter kommt etwas Sensibles zum Vorschein. Sie sind nicht gewohnt über Ängste und Schwächen zu reden: Sie vermeiden es seitdem den B. zu begegnen; gehen nicht mehr so häufig zu den Jugendtreffpunkten. Abends vermeiden sie es alleine in abgelegenen Gegenden zu sein.

(Schlichterrolle: Der Prozess der Verarbeitung muss unterstützt werden: was habe ich erlebt und gefühlt?; wie wirkt es sich aus? Es hilft über die Erfahrungen anderer Opfer zu berichten und die ausgelösten Gefühle als etwas selbstverständliches und normales darzustellen. Es sind wenig Kenntnisse über die psychologischen Muster der Verarbeitung und der Bezug zur eigenen Persönlichkeitsstruktur kann nicht hergestellt werden. An dieser Stelle sind das Einfühlungsvermögen und die Hilfe-Stellungen vom Schlichter gefordert.)

Welche Erwartungen werden an die B. gestellt?

  • Antworten werden auf die Fragen erwartet: Wie kam es dazu und was haben sie sich dabei gedacht? Was hätte passieren können, wenn sie sich aggressiver gewehrt hätten?
  • Haben sich die B. schon überlegt wie wir uns dabei gefühlt haben? Wie sehen sie das Ganze nachdem sie zurückblicken können und schon viel darüber geredet wurde?
  • Wollen sie sich wirklich entschuldigen?
  • Danach soll die Sache vergessen sein und die Erwartung ist in Zukunft unbehelligt zu bleiben!

(Schlichterrolle: An diesem Punkt des Verfahrens ist es wichtig, zusammen mit den Geschädigten die Ergebnisse zu sichern. In einer Art Zusammenfassung wird das Gespräch resümiert und es dient gleichzeitig als Vorbereitung für das Ausgleichsgespräch. Die Erwartungen sind in dem Gesprächsverlauf behandelt worden und sollen im Ausgleichsgespräch thematisiert werden.)

Ausgleichsgespräch:
Der Gesprächsverlauf und das Ergebnis sind dem Protokoll zu entnehmen. Die Besonderheit in dem Ausgleichsgespräch war die Tatsache, dass 2 Beschuldigte nicht zum Gesprächstermin erschienen, aber die Geschädigten von einem zusätzlichen Gespräch absahen. In ihrer Abwesenheit wurde eine Ausgleichsforderung formuliert, was die B. nachträglich akzeptierten.

(Schlichterrolle: Ich konnte in meiner Rolle als Schlichter den Verfahrensverlauf so akzeptieren, da in den Einzelgesprächen eine Aufarbeitung gemäß der TOA-Zielsetzung erfolgte. Da die G. ausreichend Genugtuung und Würdigung ihrer Lage erhielten, konnte ich zähneknirschend akzeptieren, dass gerade einer der beiden Fehlenden, als Hauptakteur im Tatverlauf, dem Ausgleichsgespräch entging. Unter Berücksichtigung der Opferwünsche nach einem Verfahrensabschluß, konnte ich dem zustimmen.)

Die Auflagen wurden gemäß der Vereinbarung im TOA-Gespräch erfüllt. Der Staatsanwalt stellt nach Mitteilung das Strafverfahren ein.



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Protokoll

TOA - Gespräch am Donnerstag 24.07.1997 um 11.00 Uhr

anwesend: Beschuldigter Kerim
Geschädigter Thomas
Geschädigter Rene
Schlichter Herbert N.
entschuldigt: Beschuldigter Elyas
unentschuldigt: Beschuldigter Dennis

Den Anwesenden wird noch einmal kurz, den in den Vorgesprächen vereinbarten Gesprächsablauf in Erinnerung gebracht.

Die Geschädigten schildern die Situation:
Thomas skizziert den Ablauf und stellt fest, dass er festgehalten wurde (dies wurde in den Vorgesprächen von allen drei Beschuldigten bestritten). Aktivster war der Größte, Dennis. Sein Verhalten war für den G. der Beweis, daß es sich nicht nur um einen Scherz handelte, sondern es war ein Indiz dafür, dass es eine Bedrohung seiner Person war. Thomas riss sich dann los und rannte Richtung Videothek. Er erinnert sich an das Nachrufen von Kerim:" Ich will gar kein Geld von Dir".
Thomas und Rene berichten über Ihre Gefühle der Angst und begründen ihre nächsten Schritte, die Polizei zu verständigen und Anzeige zu erstatten.

Frage an Kerim:" Wie hat sich die Situation entwickelt"?

Antwort:
Zunächst kam bei allen drei die Idee auf, den beiden Angst zu machen. So zum Spaß! Mal sehen wie sie reagieren. Wir sind ihnen dann hinterhergegangen und haben uns dabei überlegt, Geld zu verlangen. Es wurde kurz überlegt und von allen Dreien befürwortet. Es war kein Beschluss; aber keiner sprach sich dagegen aus. Als es dann zur Sache ging und ich die Reaktion von Thomas beobachten konnte, entschloss ich mich, die Sache abzubrechen. Ich rief ihm dann hinterher, dass ich kein Geld von ihm will. Zu Beginn war ich einfach neugierig. Ein gewisser Kitzel befiel mich, wie sie wohl reagieren würden oder ob sie vielleicht Angst bekommen. Ich war selbst schon mal Betroffener einer Erpressung in ähnlicher Situation. Jetzt tut es mir leid!

Der Schlichter fragt die Geschädigten, ob sie Fragen dazu haben und ob sie der Schilderung Glauben schenken. Sie akzeptieren es und antworten auf die Frage, ob das Gespräch für sie nützlich ist oder ob es für sie etwas bringt, zu erfahren, wie sich die Situation entwickelt hat. Z.B. dass es eine relativ spontanen Entstehungsverlauf hatte. Diesbezüglich wird vom Schlichter mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, derartige Vergehen anzuzeigen, da es sich um eine zunehmende Form jugendlicher Kriminalität handelt.

Ein Aspekt wird vom Schlichter mit dem Täter erfragt und erörtert:
Die sehr besonnene Reaktion der Geschädigten trug dazu bei, dass sich die Situation nicht weiter zuspitzte. Dadurch wurde vermieden, dass keine massive Gewaltanwendung stattfand. Mit dem Beschuldigten wurde durchgespielt, was sich hätte entwickeln können, wenn sich die Bedrohten gewehrt hätten und es in der Folge zu einer massiveren Form körperliche Auseinandersetzung gekommen wäre.

Hervorzuheben ist das verständige und tolerante Verhalten der Geschädigten, die nicht nach Rache sondern nach Beilegung des Konfliktes streben. Sie verhindern sogar härtere Sanktionen gegen die Täter.

Kerim bedankt sich dafür und entschuldigt sich bei beiden. Auf die Frage, was er für sich daraus gelernt hat antwortet er: „Wenn ich in eine ähnliche Situation gerate, werde ich sofort abbrechen und die Beteiligten auffordern davon abzulassen. Ich würde den Bedrohten zur Hilfe kommen. Es war gut das ganze noch mal durchzuspielen und über die weiteren Folgen zu sprechen und nachzudenken.“

Der Schlichter fragt den Täter, was er zur Wiedergutmachung vorschlägt.

Antwort: „Ich entschuldige mich (sie erfolgt per Handschlag) und bin bereit 15-20 Arbeitsstunden für gemeinnützige Zwecke zu leisten.“

Die Geschädigten akzeptieren das Angebot von Kerim und befinden, dass 10 Arbeitsstunden ausreichend sind.

Vereinbarung: Innerhalb von 2 Monaten bemüht sich Kerim um die Ableistung der Arbeitsstunden und meldet es der Schlichtungsstelle.

Im Falle der Abwesenden schlagen die Geschädigten vor, um ein weiteres Wiedergutmachungsgespräch zu vermeiden, eine schriftliche Entschuldigung zu bekommen und für das entschuldigte Fehlen von (kurzfristige Absage mit Angabe des Grundes)

Elyas (als gerechten Ausgleich für das Fehlen)
20 Arbeitsstunden festzulegen

und für das unentschuldigte Fehlen von

Dennis
30 Arbeitsstunden

für den außergerichtlichen Vergleich festzulegen - gesetzt dem Fall, dass beide damit einverstanden sind.

Die Vereinbarung wird allen zugeschickt und mit Unterschrift unter Angabe von Ort und Datum zurück an die TOA-Stelle geschickt.

Weiterer Verlauf:

Die B. werden dem Jugendamt gemeldet und werden an eine Stelle zur Verrichtung der gemeinnützigen Arbeit vermittelt.

Nach Ablauf der Frist erhalten die B. eine Mahnung die B. vorzulegen. Mit etwas Verzögerung gehen von allen 3 B. die Bescheinigungen ein.

Die Sta. wird unterrichtet mit dem Hinweis „der TOA ist erfolgreich durchgeführt worden. Wir bitten das Verfahren einzustellen.“

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