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Der "Soziale Trainingskurs" ist eine ambulante
Jugendhilfemaßnahme nach dem JGG § 10 und dem KJHG § 29.

Der pädagogische Schwerpunkt liegt in der sozialen Gruppenarbeit, die durch Einzelfallhilfe ergänzt wird.

Sozialer Trainingskurs - Flyer


Der Anlass (warum?)

  • Eine Straftat wurde begangen und eine Anzeige liegt vor.
  • Eine Gerichtsverhandlung steht bevor.
  • Der Jugendrichter kann in seinem Urteil (Jugendarrest, Arbeitsauflagen u.a.) nicht nur bestrafen, sondern auch unterstützende Maßnahmen anordnen. (Weisungen: Sozialer Trainingskurs, Einzelbetreuung, Seminarteilnahme)
  • Die Maßnahmen sollen dabei helfen, schwierige Lebenssituationen bewältigen zu können und Wege zu finden, auch problematische Situationen mit legalen Mitteln zu meistern.
  • Eine Hilfestellung und Vermittlung in Schule, Ausbildung, Beruf kann erfolgen.



Der Inhalt (was?)

Jeder Kurs enthält Elemente aus folgenden Bereichen:

Auseinandersetzung mit

Gemeinsames Essen im Gruppenraum

  • sich und anderen
  • interessanten Themen
  • Problembereichen
  • Zukunftsperspektive



Etwas Er-Schaffen

Bau von Holzbilderrahmen in der Holzwerkstatt

  • mit Holz oder Metall in einer Werkstatt
  • einen eigenen Film basteln
  • einen Photo - Bildband erstellen



Gemeinsame Erlebnisse

Klettern am Hohenstein / Odenwald

  • Felsklettern
  • Kajaktouren
  • Fahrradtouren
  • Höhlentouren



Freizeitanregungen

Gegenseitige Unterstützung im Hochseilgarten

  • Schwimmen, Fußball, Basketball u.a.
  • Besuch von Freizeiteinrichtungen
  • Ausflüge
  • ... was Euch interessieren würde



Der Verlauf (wie?)

  • Kontaktaufnahme vor oder nach der Verhandlung durch das Jugendamt.
  • Entscheidung über die Teilnahme am Sozialen Trainingskurs.
  • mehrere Vortreffen mit einem ABGS-Mitarbeiter bis Kursbeginn.
  • ab Kursbeginn finden für die Kursdauer (meistens drei Monate) wöchentlich ein bis zwei Gruppenabende statt.
  • in Verlauf des Kurses werden zwei gemeinsame Gruppenwochenenden durchgeführt.
  • Einzeltreffen nach Absprache
  • die Teilnahme an den Kurstreffen ist verbindlich


Nach Kursende stehen wir bei Bedarf weiterhin mit Rat und Tat zur Seite.



Das erwarten wir:

  • Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit.
  • Einverständnis mit den Kursregeln.
  • Bereitschaft zum Nachdenken über sich und andere.



Das bieten wir:

  • ein offenes Ohr für Probleme.
  • fachlichen Rat bei Schwierigkeiten.
  • kritisches Hinterfragen der persönlichen Situation.
  • Vertraulichkeit und Verschwiegenheit.
  • Unterstützung bei Behördenangelegenheiten.
  • Vermittlung zu berufsfördernden Einrichtungen und speziellen Beratungsstellen.
  • Freizeitaktivitäten (Reisen, Sporttreffs).



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